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Förderung verstehen

AVGS, Bildungsgutschein oder §16k?

Welche Förderung zu Coaching oder Weiterbildung passen kann, hängt von Ihrer Situation, dem Angebot und der Entscheidung Ihrer zuständigen Stelle ab. start:haus berät Sie dazu – ohne Bewilligungsversprechen.

Bei bewilligter Förderung können die Teilnahmekosten übernommen werden. Über die Förderung entscheidet Ihre zuständige Ansprechperson bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter.

Drei Zugangswege – klar getrennt

  1. AVGS

    Wird häufig für Coachings und Aktivierungsmaßnahmen eingesetzt. Der Träger prüft die Passung; die Fachkraft entscheidet über die Bewilligung. Ein AVGS ist grundsätzlich eine Ermessensleistung.

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  2. Bildungsgutschein

    Fördert zugelassene berufliche Weiterbildungen. Träger und konkrete Maßnahme müssen zugelassen sein. Der Gutschein ist typischerweise zeitlich, regional und auf ein Bildungsziel begrenzt.

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  3. Ganzheitliche Betreuung nach §16k

    Eigener Zugang, nicht unter AVGS. Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit besonderen Schwierigkeiten bei der beruflichen Eingliederung. Die Teilnahme ist freiwillig.

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So klären wir den nächsten Schritt

Ein unverbindliches Gespräch hilft, Ziel, Angebot und möglichen Förderweg einzuordnen – bevor Sie mit Ihrer zuständigen Stelle sprechen.

  1. 1. Erstgespräch

    Wir sprechen über Ihr Ziel, Ihre Ausgangslage und welcher Leistungsbereich grundsätzlich passen könnte.

  2. 2. Förderweg einordnen

    Wir erklären, welche Informationen Sie für das Gespräch mit Agentur für Arbeit oder Jobcenter brauchen. Die Entscheidung liegt dort.

  3. 3. Passung und Start

    Bei passendem, bewilligtem Gutschein prüfen wir die Vorgaben zu Ziel, Dauer, Region und Umfang und klären den Einstieg.

Häufig gestellte Fragen

Verständliche Einordnung – ohne pauschale Kosten- oder Anspruchsversprechen.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter. Er ermöglicht es Arbeitssuchenden, kostenlose Coachings oder Weiterbildungen bei zertifizierten Anbietern wie start.haus in Anspruch zu nehmen.

AZAV-zertifizierte Qualität

start:haus ist ein zugelassener Bildungsträger. Förderfähig ist ein Angebot nur, wenn Träger- und – wo erforderlich – Maßnahmezulassung vorliegen. Die Zulassung erteilt eine fachkundige Stelle, nicht das Jobcenter.