Förderung verstehen
Der AVGS wird häufig für Coachings und Aktivierungsmaßnahmen eingesetzt. Ob er ausgestellt wird, entscheidet Ihre zuständige Ansprechperson. start:haus prüft die Passung zum Angebot, nicht die Bewilligung.
- Ein AVGS ist grundsätzlich eine Ermessensleistung. Es gibt keinen automatischen Anspruch.
- Der Gutschein enthält Vorgaben zu Ziel, maximaler Dauer, Gültigkeit und Region. Der Träger prüft, ob das Angebot dazu passt.
- Bei schriftlicher Zustimmung vor Beginn entstehen Teilnehmenden für eine AVGS-Maßnahme keine Maßnahmekosten. Fahrt- oder Kinderbetreuungskosten klären Sie vor Beginn mit dem Kostenträger.
- start:haus darf weder Ausgabe noch Bewilligung versprechen.
So gehen Sie vor
- 01
Erstgespräch
Wir klären Ihr Ziel und welches Coaching grundsätzlich passen könnte – auch ohne vorhandenen Gutschein.
- 02
Unterlagen für Ihre Fachkraft
Sie erhalten eine verständliche Einordnung für das Gespräch mit Agentur für Arbeit oder Jobcenter.
- 03
Passung prüfen
Liegt ein bewilligter AVGS vor, prüfen wir Ziel, Dauer, Region und Umfang gegen das konkrete Angebot.
Noch kein AVGS?
Ein unverbindliches Gespräch hilft, den möglichen Weg einzuordnen. Die Entscheidung bleibt bei Ihrer zuständigen Stelle.
Beratung anfragenPassende Angebote
Nein. Viele klären zuerst, welches Angebot grundsätzlich passen könnte.
