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Förderung verstehen

Die ganzheitliche Betreuung nach §16k SGB II richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit besonderen Schwierigkeiten bei der beruflichen Eingliederung. Die Teilnahme ist freiwillig. Dieser Weg gehört nicht unter AVGS.

  • Eigener Zugangsweg neben AVGS und Bildungsgutschein.
  • Soziale und strukturelle Aspekte können einbezogen werden.
  • Die Teilnahme ist freiwillig.
  • Ob das Instrument genutzt wird, entscheidet das Jobcenter – nicht start:haus.

Für Teilnehmende und Fachkräfte

  1. Situation einordnen

    Wir klären, ob ganzheitliche Betreuung der passende Rahmen sein kann.

  2. Freiwilligkeit achten

    Niemand muss teilnehmen. Ziele und Grenzen werden gemeinsam besprochen.

  3. Zusammenarbeit mit dem Jobcenter

    Fachkräfte erhalten eine klare Beschreibung des Zugangs – ohne Vermischung mit AVGS.

Unverbindlich nachfragen

Teilnehmende und Fachkräfte können den Zugangsweg mit uns klären, ohne dass daraus eine Zusage entsteht.

Beratung anfragen

Zum Angebot

Nein. Es ist ein eigener Zugang nach SGB II und darf nicht unter AVGS eingeordnet werden.