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AVGS und Bildungsgutschein: zwei Wege, die oft verwechselt werden

Coaching läuft häufig über den AVGS, berufliche Weiterbildung oft über den Bildungsgutschein. Es sind unterschiedliche Regeln – und kein Automatismus.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann Coaching oder Maßnahmen zur Aktivierung finanzieren, wenn Ihre zuständige Stelle ihn bewilligt. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.

Der Bildungsgutschein betrifft zugelassene berufliche Weiterbildungen. Auch hier entscheidet Agentur für Arbeit oder Jobcenter im Einzelfall. Zulassung und Gültigkeit der Maßnahme müssen passen.

Die ganzheitliche Betreuung nach §16k SGB II ist ein eigener Zugang und gehört nicht unter den AVGS. Im Erstgespräch helfen wir, die Wege zu unterscheiden – ohne Bewilligungsversprechen.